Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen
Stellungnahme des Magistrats
Die DomRömer GmbH nimmt zu der v. g. Anregung wie folgt Stellung: Bei der Konzeption der äußeren Erschließung des Areals der Neuen Altstadt waren im Rahmen der Planung zahlreiche topografische Randbedingungen zu beachten, welche sich sowohl aus dem baulichen Bestand in den direkten Anschlussbereichen einschließlich der darunterliegenden Tiefgarage und U-Bahn - Station als auch aus den planerischen Vorgaben für die Neubauten ergeben haben. In intensiven Abstimmungen sowohl mit den Genehmigungsbehörden als auch mit den Behindertenvertretern der Stadt Frankfurt ist es im Ergebnis gelungen, mit der Domstraße und der ehemaligen Neugasse zwei Zugänge von der Braubachstraße in die Neue Altstadt barrierefrei zur Verfügung zu stellen sowie eine dritte Zuwegung mit einer Rampe minimal > 6 % im Nürnberger Hofgässchen auszubilden. Für die Errichtung einer hier geforderten barrierefreien Rampe unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN 18040-1 sind u. a. die folgenden geometrischen und funktionalen Anforderungen umzusetzen: - Max. Rampenneigung von 6 % - Max. Rampenlänge 2 x 6 m mit Zwischenpodest - Radabweiser und beidseitiger Handlauf mit lichter Breite von min. 1,20 m - Entwässerung / Eisfreihaltung. Bei der in der Anregung zitierten Zuwegung vom Markt in den Rebstockhof sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Anschlusshöhen und funktionalen Randbedingungen innerhalb einer Länge von max. 15 m insgesamt rd. 0,95 m Höhenunterschied zu überwinden. Die lichte Breite zwischen vorhandenem Handlauf und Gebäudeaußenwand Markt 8 beträgt 1,30 m. Da die geometrischen und funktionalen Vorgaben zur Barrierefreiheit gem. DIN 18040 - 1 Rampen bei diesen Gegebenheiten nicht eingehalten werden können, wurde auf die Umsetzung einer Rampe an dieser Stelle verzichtet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit den Aufmerksamkeitsfeldern sowie dem Handlauf im Bereich der beiden Stufenpakete der Verbesserung von Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum Rechnung getragen wurde.