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Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2025

Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten Die Lichtsignalanlage am genannten Knoten (LS4) wird verkehrsabhängig betrieben. Um die Glashüttener Straße oder die Lorscher Straße zu Fuß zu überqueren, müssen jeweils zwei Richtungsfahrbahnen passiert werden. Weil die Lichtsignalanlage während des Tages aus Gründen der Verkehrssicherheit angeschaltet bleiben muss, kann der Anregung nicht entsprochen werden.