Die Ampelschaltung an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST
2025
Betreff: Die Ampelschaltung
an der Kreuzung Lorscher Straße, Gontardstraße, Glashüttener Straße und
Fuchstanzstraße an den Sonn- und Feiertagen abschalten Die Lichtsignalanlage am genannten
Knoten (LS4) wird verkehrsabhängig betrieben. Um die Glashüttener Straße oder
die Lorscher Straße zu Fuß zu überqueren, müssen jeweils zwei
Richtungsfahrbahnen passiert werden. Weil die Lichtsignalanlage während des Tages aus
Gründen der Verkehrssicherheit angeschaltet bleiben muss, kann der
Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1774