Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher Hohl
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund einer Beschwerde werden derzeit Testmessungen durchgeführt (Stand 12.07.2021). Bei zwei Kontrollen überschritten 44 Fahrzeuge der insgesamt 401 erfassten Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungs-Quote von 17,6 %. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 51 km/h). Bauliche Veränderungen sind hier nicht mehr vorgesehen. Ein Teilbereich der oben genannten Straße wurde 2017 und 2019 bereits saniert.