Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird bei Bauvorhaben Dritter, die baulich innerstädtisch realisiert werden, gemäß Baugesetzbuch (BauGB) als Träger der öffentlichen Belange (TöB) beteiligt. In diesem Rahmen gibt der Magistrat eine Stellungnahme ab. Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte erhalten die Ortsbeiräte Gelegenheit eine Stellungnahme gegenüber dem Magistrat dazu abzugeben. Die Ortsbeiräte haben jedoch ebenso wie jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit sich im Rahmen der sog. frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 VwVfG in einem frühen Stadium über die Absichten des Vorhabenträgers zu informieren und auf der Grundlage dieser frühen Informationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die städtische Willensbildung Einfluss zu nehmen.