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Zugestellte Blindenleitstreifen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen der Überwachung der dortigen Bewohnerregelungsbereiche werden die genannten Örtlichkeiten mehrmals wöchentlich von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Sofern Pkw auf den dortigen Gehwegen angetroffen werden, wird mit entsprechender Konsequenz eingeschritten. Dies trifft auch auf behindernd abgestellte Motorräder zu. Behindernd abgestellte E-Scooter oder Fahrräder - das Abstellen auf dem Gehweg unterliegt bei diesen grundsätzlich dem zulässigen Gemeingebrauch - werden im Rahmen der Möglichkeiten umplatziert. Koselstraße/Weberstraße An dieser Ecke gibt es einen sehr hohen Fahrradabstellbedarf. Um die Abstellsituation gerade vor den Blindenleitstreifen zu entschärfen werden an allen Knotenpunkten Fahrradabstellbügel angebracht und dabei teilweise auch bisherige Kfz-Stellplätze in Anspruch genommen. Des Weiteren werden Sperrflächen vor den Blindenleitstreifen markiert, um ein Zustellen durch Kfz zu verhindern und der städtischen Verkehrspolizei eine erweiterte Handhabe zu ermöglichen. Merianstraße/Bäckerweg An dieser Örtlichkeit konnte ein geringerer Abstellbedarf festgestellt werden. Dennoch sollen fünf Fahrradbügel montiert werden, die Anschlussmöglichkeiten für bis zu zehn Fahrräder bieten. Die Bügel sollen an den Knotenpunktarmen verteilt werden, ohne den Wegfall von Kfz-Stellplätzen. Die konkreten Maßnahmen lassen sich den beigefügten Skizzen entnehmen. Die Planungsskizzen wurden dem Ortsbeirat bereits zur Abstimmung zugesandt.