Schwanheim: Merziger Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2022
Betreff: Schwanheim: Merziger Weg Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg nicht von vielen anderen Ausfahrten im Stadtgebiet unterscheiden. Es kann den Verkehrsteilnehmenden zugemutet werden, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der Straßenverkehrsordnung in den Querverkehr einzureihen. Das Parken ist in dem beschriebenen Bereich erlaubt. Verwarnungen können ausgestellt werden, wenn Anhänger länger als zwei Wochen abgestellt werden oder Fahrzeuge auf dem Gehweg parken. Etwaige Geschwindigkeitsübertretungen werden in diesem Bereich durch regelmäßige Verkehrskontrollen geahndet.