Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42
Stellungnahme des Magistrats
Die Nutzung des öffentlichen Raumes vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 ginge mit einer Verringerung der Gehwegbreite einher. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und der gültigen Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) ist eine Breite von mindestens 2,50 m zwingend erforderlich, um die uneingeschränkte - insbesondere barrierefreie - Nutzung des Gehweges zu gewährleisten. Vorliegend reicht die verbleibende Gehwegbreite nicht aus, um die vorhandene Aufpflasterung im Bereich des Gehweges als Parkfläche zu nutzen. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen.