Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Im Rahmen der Streifentätigkeit werden nicht zugelassene Fahrzeuge aufgenommen und im Zuge des notwendigen gestreckten Verwaltungsverfahrens die Halter:innen zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert. Eine sofortige Beseitigung durch die Städtische Verkehrspolizei erfolgt nur bei klar verkehrsgefährdend abgestellten Fahrzeugen oder anderweitiger Gefährdung z.B. durch erkennbaren Austritt wassergefährdender Stoffe. Ebenso werden festgestellte Fahrzeugmängel mittels einer Mängelkarte angemahnt. Im Bereich der Hausnummer 16 bis zum Ende der Straße ist das Parken durch Verkehrszeichen 315-66 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ganz auf dem Gehweg, längs der Fahrtrichtung angeordnet, die Annahme des Ortsbeirates in dieser Hinsicht also unzutreffend. Zu 2.: Ob Fahrzeuge hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig übertreten, kann leider nicht festgestellt werden. Grund hierfür sind die örtlichen Gegebenheiten, die keine ausreichend lange Messtrecke zulassen, Geschwindigkeitskontrollen können somit nicht durchgeführt werden. Ungeachtet dessen kann die Straße auch nicht in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden, da der aktuelle bauliche Zustand nicht den dazu notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen entspricht (z.B. niveaugleicher Ausbau ohne Bordsteine). Zu 3.: Die Anregung wurde seitens der Städtischen Verkehrspolizei zum Anlass genommen, Sonderkontrollen durchzuführen. Auch ein - subjektiv wahrgenommen - nicht fahrbereites Fahrzeug kann über eine gültige Zulassung verfügen und darf im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Hier kann lediglich mittels einer Mängelkarte zur Beseitigung eines augenscheinlichen Mangels aufgefordert werden. Zu 4.: Aktuell werden keine neuen Bewohnerparkbereiche geplant, da die bestehenden Bereiche aktuell auf Parkraumbewirtschaftungszonen umgestellt werden und auch die notwendige wirksame Kontrolle neuer Bereiche nicht sicherzustellen ist. Zu 5.: Die Flächen rund um die Straße An der Steinmühle sind vollständig ausgeschöpft. Die Anmietung von Privatflächen kann nicht über den Magistrat vermittelt werden. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Fahrzeughalter:innen, für eine Abstellmöglichkeit der eigenen Kraftfahrzeuge am Wohnort Vorsorge zu treffen. Zu 6.: Es wird verstärkt auf die Situation geachtet werden.