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Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Problem der Autoposer, Raser und Tuner und den von ihnen ausgehenden Lärmemissionen und Verkehrsgefährdungen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht wirksam abgeholfen werden. Zielführend und begrüßenswert ist hier die Tätigkeit der sachlich zuständigen Landespolizei mit ihrer entsprechend bezeichneten Kontrolleinheit KART. Diese ist bereits in Kenntnis über die Situation in der Europa-Allee. Wie beispielsweise aus der Diskussion rund um den Verkehrsversuch "Tempo 30 in der Nacht aus ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" bekannt, ist die geforderte zeitlich begrenzte Herabsetzung der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aus Gründen des Emissionsschutzes nicht nur politisch weiterhin umstritten, sondern auch an strenge rechtliche Vorgaben geknüpft. Der in Rede stehende Straßenabschnitt war nicht Gegenstand der 123 Örtlichkeiten umfassenden Prüfung im Rahmen der abgeschlossenen 3. Runde der Lärmaktionsplanung, welche durch das federführend zuständige Land Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt, RP DA) auch für die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt wurde. Dies bedeutet, dass weder im Zuge der Immissionsmodellierung des RP DA noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der genannte Straßenabschnitt als Lärmkonfliktpunkt benannt wurde. Da nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - hier zu § 45, Randnummer 13, sowie zu Verkehrszeichen 274, Randnummer 12 - die begehrte Anordnung an die Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde geknüpft und diese wesentlich von der jeweiligen Lärmaktionsplanung abhängig gemacht ist, kann der Magistrat hier nicht nach eigenem Ermessen tätig werden. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen können lediglich per Enforcement-Trailer erfolgen, da die Städtischen Verkehrspolizei montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 22:00 Uhr im Dienst ist. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. Geschwindigkeitskontrollen unterliegen generell - und stationäre Anlagen im Besonderen - den Regelungen eines ministeriellen Erlasses in welchem den unterschiedlichen Kriterien (Kontrollanlässen) bestimmte Prioritäten zugewiesen sind. Hiernach sollen Kontrollen bevorzugt zur Steigerung der Verkehrssicherheit dienen, während dem Lärmschutz eine untergeordnete Rolle zugemessen wird. Diese Vorgaben werden auch von der Städtischen Verkehrspolizei beachtet, weshalb Messungen zum Lärmschutz regelhaft an Standorten erfolgen, die auch aus Gründen der Verkehrssicherheit schützenswert sind. Obgleich der Standort im Bereich des Tunnels nur dem Lärmschutz dient, wird er dem umfassenden Genehmigungsverfahren unterzogen. Aufgrund der fortlaufend baustellenbedingten Änderung der Verkehrsführung, die Einfluss auf das Verkehrsverhalten haben, kann dies jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen. Möglichkeiten zu baulichen Änderungen sind hier nicht gegeben.

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