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Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich ist eine Beschallung mit Verstärkeranlagen im Rahmen von Veranstaltungen, unabhängig davon, ob die Veranstaltung auf öffentlichem oder privatem Grund stattfindet, nicht genehmigungspflichtig. Dennoch sind die Veranstaltenden selbstverständlich verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte einzuhalten. Hierbei ist jedoch, entgegen der Anregung des Ortsbeirates, die Freizeitlärmrichtlinie Hessen und nicht die TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz maßgeblich. Bei Anmeldung einer Veranstaltung mit geplanter Beschallung stellt das Service-Center Veranstaltungen (SCV) allen Veranstaltenden ein Merkblatt zur Verfügung, in welchem die gesetzlichen Regelungen für die jeweiligen Örtlichkeiten ausführlich dargestellt sind. Zudem werden mögliche Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden empfohlen. Die Veranstaltung "Red Bull Traffic Lights" fand einmalig im Rahmen der Eurobike statt, entsprechend bestanden keine negativen Vorerfahrungen, die ein weitergehendes Handeln hätten erforderlich machen können. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind nun vermehrt Beschwerden von Anwohnenden beim SCV eingegangen, die sorgfältig geprüft und bearbeitet wurden. Bei den in der Anregung des Ortsbeirats beschriebenen derart deutlichen Überschreitungen der gesetzlichen Vorgaben, ist jedoch im akuten Fall stets die unmittelbare Mitteilung an die Polizei oder die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zweckmäßig, die eine möglicherweise gesundheitsgefährdende Beschallung unmittelbar unterbinden können. Aus Sicht des SCV besteht kein Bedarf die Veranstaltung dauerhaft in den Veranstaltungskalender zu integrieren. Zu anderen wiederkehrenden, zumeist traditionsreichen Veranstaltungen am Mainkai liegen äußerst selten Beschwerden vor.

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