Gelblicht an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Anbringung von Schutzblinkern für Fußgängerquerungen erfolgt bei Freigabe von bedingt verträglichen Verkehrsströmen, die gemeinsam mit dem Fußverkehr Freigabe erhalten. Im vorliegenden Fall sind die abbiegenden Verkehrsströme, sowohl der von Osten kommende Links- als auch der von Westen kommende Rechtsabbieger, feindlich zum Fußverkehr. Ein Schutzblinker würde hier eine bedingte Verträglichkeit suggerieren, die nicht gegeben ist. Die Anbringung eines gelben Warnlichtes an dem Überweg Wittelsbacherallee/ Saalburgallee wird daher abgelehnt. Weiterhin wurden die Zwischenzeiten für den Konflikt räumender Kraftfahrzeuge auf einlaufenden Fußgänger:innen geprüft. Die Zwischenzeiten sind ausreichend dimensioniert.