Kinderzentrum Eichendorffstraße sicherer machen
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird mittels Beschilderung und Markierung dahingehend entsprochen, dass das Halten vor der Kita zukünftig nicht mehr gestattet ist. Das bestehende eingeschränkte Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wird durch VZ 283 StVO (absolutes Halteverbot) ersetzt. Die Eichendorffstraße wird im Rahmen der Streife der Städtischen Verkehrspolizei überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht. Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, kurzzeitig die Überwachungsdichte zu erhöhen. Bei keiner der hierbei durchgeführten Kontrollen konnten Parkverstöße im Bereich der Kita festgestellt werden. Der Magistrat sieht daher aktuell keinen Bedarf für bauliche Maßnahmen. Sollte mittelfristig der Ortsbeirat dennoch bauliche Absicherungen wünschen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten.