Schulstandorte im Gewerbegebiet Hungener Straße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2018, ST 2006
Betreff: Schulstandorte im Gewerbegebiet Hungener Straße Im Gewerbegebiet Hungener Straße ist die Stadt Frankfurt am Main lediglich Eigentümerin des Grundstücks Hungener Straße 12, das für den Betriebshof des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) genutzt wird. Die weiteren Gewerbeflächen in diesem Bereich stehen im Eigentum privater Dritter, sodass die Stadt nicht über diese Flächen verfügen kann. Der Betriebshof des ASE soll zur Vorbereitung der Umsetzung des Neubaugebiets "Günthersburghöfe" an einen anderen Standort verlegt werden. Der Magistrat wird im Zuge der weiteren Entwicklung der Günthersburghöfe auch die Schulstandorte festlegen. Der Magistrat ist bereits per Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, die in Rede stehenden Neubauflächen im Hinblick auf mögliche Schulnutzungen zu prüfen. Eine Einflussnahme auf die zukünftige Nutzung könnte seitens des Magistrates im Zuge der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 880 über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit den privaten Grundstückseigentümern erfolgen, wenn diese zur Mitwirkung bereit sind. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 880 wird der Magistrat Optionen für Schul- und Kitastandorte vertieft untersuchen und wenn möglich entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan treffen.