Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Verkehrszeichen (VZ) 274.2-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Ende der Tempo-30 Zone" kann nicht entfallen. Das Ende der Zone muss immer angezeigt werden. Das Versetzen dieses Schildes ist aufgrund der vorhandenen Beschilderung und der Sicht auf die Lichtsignalanlage platztechnisch nicht möglich. Jedoch wird hierzu auch kein Bedarf gesehen, da die Sicht auf das VZ 274.2-50 StVO ab dem Kreisel Höhe Renoirallee noch nicht gegeben und somit nicht ursächlich für ein zu schnelles Fahren ist. Ursächlich für das schnelle Fahren kann die Sicht auf die "grüne" Ampel sein. Hier kann jedoch mit verkehrsrechtlichen Mitteln keine Abhilfe geschaffen werden.