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Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Grundsätzlich gilt auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h Höchstgeschwindigkeit gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Im Bereich des Heiligenstockweges wurde die Geschwindigkeit aufgrund des Ausbauzustandes der Straße auf 50 km/h reduziert. In den Kurven u.a. Am Kalten Berg wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Um eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen bedarf es einer rechtlichen Grundlage in der StVO. Gründe, eine Reduzierung zu prüfen, wären u.a., dass es auf dem Streckenabschnitt zu gefährlichen Situationen kommt oder bereits Unfälle passiert sind. Dies ist aber nicht der Fall. Aus diesem Grund wird keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Zu 2.: Die Straße Am Dachsberg befindet sich im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. In diesem Jahr wurden bisher vier Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei überschritten 69 der insgesamt 857 erfassten Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 8,1 %. Eine Erhöhung der Überwachungsintervalle kann aufgrund der vielen verkehrlichen Schwerpunkte nicht erfolgen.

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