Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1 bis 3: Beim Immissionsschutz der Stadtpolizei sind seit Jahresbeginn mehrere Lärmbeschwerden zur Lokalität eingegangen. Mit dem Verantwortlichen wurde zunächst ein Sensibilisierungsgespräch geführt. Die meisten Beschwerdeführenden haben das daraufhin gemachte Angebot einer Schallpegelmessung jedoch abgelehnt oder vereinbarte Termine aufgrund der fehlenden Lärmbelästigung abgesagt. Am 17.06.2023 wurde schließlich erfolgreich eine Schallpegelmessung durchgeführt, bei der jedoch keine Überschreitung des Richtwerts festgestellt werden konnte. Obwohl seit diesem Tag keine weiteren Beschwerden eingegangen sind, hat die Stadtpolizei die Örtlichkeit initiativ am 19.08.2023 und am 20.08.2023 zu unterschiedlichen Zeiten erneut kontrolliert. Da es auch hier zu keinerlei Beanstandungen kam, wurde von weiteren Ermittlungen abgesehen. Zu 4: Bei der Belästigung durch Lichtimmissionen liegt die Zuständigkeit beim Immissionsschutz des Umweltamtes, das Kontrollmessungen durchführen wird. Vorläufig geht der Magistrat jedoch davon aus, dass von der Lokalität keine schädliche Lichtbelastung ausgeht.