Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der U-Bahn-Station "Nieder Eschbach"/Deuil La-Barre Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Nahbereich des Bahnübergangs in der Deuil-La-Barre-Straße ist im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Daher werden bereits Geschwindigkeitskontrollen im Umfeld durchgeführt. In dem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, die Messergebnisse sind insgesamt unauffällig. Am Bahnübergang selbst können keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Hinsichtlich der Missachtung des Vorrangs bei Fußgängerüberwegen finden diese Verstöße im fließenden Verkehr statt, dessen Kontrolle im originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei liegt. Diese wird über die Anregung in Kenntnis gesetzt.