Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgängern und Kindern an der Adlerwiese - Bremsvorrichtung für den abschüssigen Fahrradweg
Stellungnahme des Magistrats
Den Vorschlag, am abschüssigen Fahrradweg entlang der Adlerwiese bauliche Vorrichtungen zu installieren, lehnt der Magistrat ab. Insbesondere Umlaufsperren und Bodenschwellen sind ungeeignet. Sie bergen erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit, anstatt sie zu erhöhen. Umlaufsperren stellen insbesondere bei Dunkelheit, Nässe oder in unübersichtlichen Situationen eine Gefährdung dar. Bodenschwellen sind ebenfalls problematisch, da Fahrräder viel anfälliger auf plötzliche Unebenheiten reagieren als Kraftfahrzeuge. Darüber hinaus bedeuten bauliche Hindernisse eine Einschränkung bestimmter Gruppen. Dies würde hier beispielsweise Menschen mit Lastenrädern, Fahrradanhängern oder Mobilitätshilfen betreffen. Der Magistrat wird daher gemäß der beigefügten Planung das Verkehrszeichen (VZ) 136-10 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Kinder) aus beiden Richtungen aufstellen sowie zusätzlich ein VZ 136-10 StVO als Bodenpiktogramm markieren.