Wegweiser für Fahrradspuren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST
1989
Betreff: Wegweiser für
Fahrradspuren Derzeit werden in Frankfurt am
Main flächendeckend spezielle Wegweiser für Radfahrerinnen und Radfahrer
installiert. Dabei werden für den Radverkehr geeignete Verbindungen
ausgewiesen. Diese verlaufen allerdings eher abseits der Hauptverkehrsstraßen. An komplexen Kreuzungen ist nicht immer eine
durchgängige Führung des Radverkehrs möglich. Kommen Radfahrende aus dem
Mischverkehr, können sie die herkömmlichen Wegweiser zur Orientierung nutzen.
Eine zusätzliche und selbsterklärende Beschilderung für jede - für den
Radverkehr geeignete - Fahrtrichtung kann jedoch schnell zu einer
Überforderung führen. In der Regel werden im Straßenverkehr Radfahrerinnen
und Radfahrer mit dem motorisierten Verkehr gemeinsam geführt. Zusätzlich
Angebote können auf der Fahrbahn markiert werden. In besonderen Situationen
werden auch benutzungspflichtige Anlagen (Radwege) geschaffen. Diese sollen den
Radverkehr besonders schützen. Führt ein Radweg oder -streifen nicht in die
gewünschte Richtung, können Radfahrerinnen und Radfahrer diesen vor einer
Kreuzung verlassen und sich mit den Kraftfahrzeugen zusammen einordnen
(direktes Abbiegen). Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, zunächst die
Kreuzung in gerader Richtung zu überqueren, um anschließend mit dem querenden
Verkehr links abzubiegen (indirektes Abbiegen). Welche Führung Radfahrerinnen und Radfahrer wählen,
hängt zum einen vom jeweiligen Fahrtziel ab, zum anderen spielt das subjektive
Sicherheitsgefühl eine wichtige Rolle. Entsprechend ist es schwierig, von
einer vorgesehenen Wegführung zu sprechen beziehungsweise diese
vorzugeben. Das indirekte Abbiegen an Kreuzungen scheint auf den ersten Blick
umständlich, gewährleistet allerdings die größte Sicherheit. Radfahrende haben
zudem die Gelegenheit die Streckenführung der Kreuzung zu begreifen und den für
sie passenden Weg zu wählen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355