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Wegweiser für Fahrradspuren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1989 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Derzeit werden in Frankfurt am Main flächendeckend spezielle Wegweiser für Radfahrerinnen und Radfahrer installiert. Dabei werden für den Radverkehr geeignete Verbindungen ausgewiesen. Diese verlaufen allerdings eher abseits der Hauptverkehrsstraßen. An komplexen Kreuzungen ist nicht immer eine durchgängige Führung des Radverkehrs möglich. Kommen Radfahrende aus dem Mischverkehr, können sie die herkömmlichen Wegweiser zur Orientierung nutzen. Eine zusätzliche und selbsterklärende Beschilderung für jede - für den Radverkehr geeignete - Fahrtrichtung kann jedoch schnell zu einer Überforderung führen. In der Regel werden im Straßenverkehr Radfahrerinnen und Radfahrer mit dem motorisierten Verkehr gemeinsam geführt. Zusätzlich Angebote können auf der Fahrbahn markiert werden. In besonderen Situationen werden auch benutzungspflichtige Anlagen (Radwege) geschaffen. Diese sollen den Radverkehr besonders schützen. Führt ein Radweg oder -streifen nicht in die gewünschte Richtung, können Radfahrerinnen und Radfahrer diesen vor einer Kreuzung verlassen und sich mit den Kraftfahrzeugen zusammen einordnen (direktes Abbiegen). Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, zunächst die Kreuzung in gerader Richtung zu überqueren, um anschließend mit dem querenden Verkehr links abzubiegen (indirektes Abbiegen). Welche Führung Radfahrerinnen und Radfahrer wählen, hängt zum einen vom jeweiligen Fahrtziel ab, zum anderen spielt das subjektive Sicherheitsgefühl eine wichtige Rolle. Entsprechend ist es schwierig, von einer vorgesehenen Wegführung zu sprechen beziehungsweise diese vorzugeben. Das indirekte Abbiegen an Kreuzungen scheint auf den ersten Blick umständlich, gewährleistet allerdings die größte Sicherheit. Radfahrende haben zudem die Gelegenheit die Streckenführung der Kreuzung zu begreifen und den für sie passenden Weg zu wählen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355

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