Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße
Stellungnahme des Magistrats
Das seit mehreren Jahren zu verzeichnende Wachstum der Stadt Frankfurt am Main um bis zu 15.000 Einwohner_innen pro Jahr führt unweigerlich zu einer Konkurrenz der Nutzungsansprüche und zu verkehrlichen Problemen. Die genannten Straßenzüge wurden aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht begutachtet und unterscheiden sich nicht von anderen Situationen und Örtlichkeiten im gesamten Stadtgebiet Frankfurt. In der Straße Am Oberschlag wurden bereits in den letzten Jahren diverse zusätzliche Markierungen angebracht, so dass alle verkehrsrechtlichen Mittel erschöpft sind. Seither sind keinerlei Beschwerden eingegangen. Die angrenzende Straße Im Kirschenwäldchen befindet sich im alten Ortskern und ist demnach recht schmal ausgebaut. Die Haltverbotsbeschilderung ist deutlich erkennbar. Gemäß § 39 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen grundsätzlich keine Verkehrszeichen (VZ) einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes VZ erreicht wird, zusätzlich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um das sogenannte "Überbeschilderungsverbot". In allen Einmündungsbereichen (5 Meter Radius) sowie auch im 5-Meter-Bereich des Fußgängerüberweges ist das Parken gemäß StVO verboten. Die Städtische Verkehrspolizei wird den genannten Bereich verstärkt kontrollieren, dies wird jedoch nur in einem begrenzten Zeitraum stattfinden können. Wie bereits in der Anregung erwähnt, wurde das beschriebene Problem mit der Müllabfuhr bereits geregelt. Bezüglich einer besseren Sicherung des Schulwegs kann unter Nennung der genauen Problematik ein Ortstermin mit der Schulwegkommission über das Stadtschulamt vereinbart werden. Sollte der Wunsch bestehen, an expliziten Abschnitten ein Parkverbot aufzustellen, kann das gerne unter Nennung der Straße und Hausnummer zur weiteren Prüfung an den Magistrat herangetragen werden.