Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Straße Am Römerhof ist als Grundnetzstraße klassifiziert. Grundsätzlich gilt auf Grundnetzstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 50. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn Ein-/Ausgänge von schützenswerten Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, KiTas) direkt an dieser Grundnetzstraße liegen. Da das hier der Fall ist, wurde das Tempo im Bereich des Gymnasiums Römerhof vom "Schmidtkreisel" kommend in Fahrtrichtung Oeserstraße bereits auf 30 km/h beschränkt und entsprechend beschildert und markiert. Im Rahmen der Schulwegsicherung wurden seit Neubau des Gymnasiums bereits umfassende Maßnahmen umgesetzt, diese sind:
- An der Bushaltestelle "Feldbahnmuseum" wurde ein signalgeregelter Fußgängerüberweg (Fußgängerampel) neu gebaut.
- Im "Schmidtkreisel" wurden Fußgängerüberwege angelegt.
- Das Gehwegparken auf der gesamten Nordseite der Straße Am Römerhof entfällt zugunsten eines Zwei-Richtungs-Radwegs.
- Um den Radweg vor illegaler Beparkung zu sichern, wurden auf der gesamten Länge Drängelgitter montiert.
- Sämtliche Einfahrten auf der Nordseite wurden mittels Stahlabweisern (Pollern) im Geh-/Radweg abgesichert, um zu verhindern, dass Fahrzeuge illegal auf dem Radweg oder Gehweg abgestellt werden.
- Die Einfahrt zur Kfz-Zulassungsstelle wurde zugunsten der zu Fuß Gehenden ummarkiert (verkleinert) und mittels Stahlabweisern zur Fahrbahn hin abgesichert.
- Zwischen der Zulassung und dem Feldbahnmuseum wurde die Fahrbahn zugunsten des Geh-/Radwegs verengt und mittels Drängelgittern zur Fahrbahn hin abgesichert. In Fahrtrichtung von der Oeserstraße kommend in Richtung "Schmidtkreisel" gibt es auf der südlichen Seite der Straße Am Römerhof keinen Zugang zu einer schützenswerten Einrichtung und außerdem auch weder einen Geh-, noch einen Radweg, deshalb ist die Reduzierung des Tempos nur im Bereich der Bushaltestelle möglich und auch entsprechend aufgestellt worden. Eine Ausweitung der Reduzierung auf Tempo 30 für die gesamte Strecke von der Oeserstraße bis zum Schmidtkreisel kann nicht gesetzeskonform begründet werden. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen.