Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nörd-lichen Straßenseite, verbindlich einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1988
Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nörd-lichen Straßenseite, verbindlich einrichten In dem genannten Bereich ist das Parken auf der Seite der Wohnbebauung (Südseite) nur für PKW erlaubt. Eine entsprechende Beschilderung weist darauf hin. Es wird als entbehrlich angesehen, dies auch auf der Nordseite der Gutleutstraße umzusetzen, da hier keine Wohnbebauung vorhanden ist, sondern ausschließlich Gewerbebetriebe ansässig sind.