Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nörd-lichen Straßenseite, verbindlich einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1988
Betreff: Parkverbot für
Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der
nörd-lichen Straßenseite, verbindlich einrichten In dem genannten Bereich ist das
Parken auf der Seite der Wohnbebauung (Südseite) nur für PKW erlaubt. Eine
entsprechende Beschilderung weist darauf hin. Es wird als entbehrlich angesehen, dies auch auf der
Nordseite der Gutleutstraße umzusetzen, da hier keine Wohnbebauung vorhanden
ist, sondern ausschließlich Gewerbebetriebe ansässig sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1795