Kalbacher Hauptstraße verkehrssicherer machen
Stellungnahme des Magistrats
Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen. Die Ladezonen sind deutlich beschildert. Diese, sowie weitere bestehende Parkplätze können unter Berücksichtigung der notwendigen Mindestmaße / Querschnitte bestehen bleiben. Eine Fahrspur von mind. 3,50-4,00 m in lichter Breite steht jederzeit zur Verfügung. Sofern gegenüber den Ladezonen oder Parkplätzen halb auf dem Gehweg verkehrswidrig geparkt, beziehungsweise gehalten wird, handelt es sich um ein absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Da es sich dabei laut eigener Aussagen um Kurzparker handelt, welche den Bäcker oder ähnliches aufsuchen, kann die Städtische Verkehrspolizei nur bedingt einschreiten. Poller können aufgrund der geringen Breite des Gehweges nicht aufgestellt werden. Der Magistrat wird Kontakt mit der traffiQ aufnehmen, damit die Busfahrer_innen der betroffenen Linie informiert werden, den Gehweg nicht zu überfahren.