Parkverbot im kleinen Kreisel Amalienstraße sowie auf einem Teil der Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Kreisel und im weiteren Verlauf der Amaliestraße die Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "absolutes Haltverbot" aufgestellt werden. Sobald die Beschilderung im Kreisel abgebracht wurde, führt die Städtische Verkehrspolizei kurzzeitig in der gesamten Amaliestraße Sonderkontrollen durch. Akute Parkverstöße, wie das unzulässige Parken auf dem Gehweg, können unabhängig von der geplanten Sonderkontrolle, immer Mo-Fr von 07:00 Uhr - 22:00 Uhr an das Sicherheitstelefon (069/212-36360) der Städtischen Verkehrspolizei gemeldet werden. Von dort wird dann möglichst umgehend ein Streifenwagen entsendet, um gezielt einzuschreiten. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 39 - 43 StVO sind VZ, einschließlich Markierungen, deren rechtlichen Wirkung durch ein gleichzeitig angeordnetes VZ erreicht wird, nicht anzuordnen. Die Aufbringung der gewünschten Markierung kann daher nicht erfolgen.