Abstellsituation von E-Scootern im Ortsbezirk
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass rund um das Thema E-Scooter Handlungsbedarf besteht und erarbeitet daher derzeit in ämterübergreifender Abstimmung die Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel ist es, den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag vorzulegen. Unter anderem soll das "wilde" Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum verhindert und damit gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Die Ausweisung von Stellflächen kann erst nach Abstimmung des Auflagenkatalogs für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum erfolgen. Im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), unter die auch E-Scooter fallen, ist auch die Ausweisung von Stellflächen auf der Fahrbahn oder im Seitenstreifen - gegebenenfalls unter Wegfall von Parkflächen - vorstellbar.