Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat in seinem Bericht B 299/2019 vom 16.08.2019 dargelegt, dass eine Änderung beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden soll: "In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen." ... "In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingeführt werden konnten. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss." Erst nach der Umsetzung der beiden Stufen wird der Magistrat entscheiden, ob und wenn ja, in welchen Gebieten darüber hinaus noch das Bewohnerparken eingeführt werden soll.