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Nutzung der Parkplätze in der Triebstraße 34 hier: Aufstellen von Gewerbeständen an einem Wochentag

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Parkplätze in der Triebstraße 34 sind aufgrund ihrer geringen Fläche für einen Wochenmarkt im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ungeeignet. Um einen Wochenmarkt einzurichten, ist es erforderlich, dass gemäß Titel IV GewO eine Vielzahl von Anbietern am Markt teilnehmen. Die Anzahl bemisst sich unter anderem am Einzugsgebiet, dem Umfang des Angebots sowie den Jahreszeiten. In den einschlägigen Kommentaren zu § 67 GewO wird in der Regel von einem Dutzend oder mehr Anbietern ausgegangen. Diese rechtliche Voraussetzung ist am angeregten Standort nicht gegeben. Eine Ausweitung der Markfläche in die Straße Beckerserlen ist nicht möglich, da das Restaurant "La Perla Nera" täglich angedient wird. Darüber hinaus befindet sich im hinteren Bereich der Straße eine Physiotherapiepraxis, zu der bewegungseingeschränkte Patientinnen und Patienten gefahren und abgeholt werden.

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