Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1979
Betreff: Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichern Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden konnte, stellt die Beschilderung der Feuerwehrzufahrt auf Höhe der Liegenschaft Pariser Straße 66 aufgrund des fehlenden Siegels der Branddirektion keine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt dar. Dementsprechend besteht derzeit kein Haltverbot nach § 12 I Nr. 5 (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Somit können keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen ergriffen werden. Zunächst muss der Eigentümer die Feuerwehrzufahrt durch die Branddirektion amtlich kennzeichnen lassen.