Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2019, ST 1979 Betreff: Feuerwehreinfahrt in der Pariser Straße
sichern Wie bei einer Ortsbesichtigung
festgestellt werden konnte, stellt die Beschilderung der Feuerwehrzufahrt auf
Höhe der Liegenschaft Pariser Straße 66 aufgrund des fehlenden Siegels der
Branddirektion keine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt dar. Dementsprechend besteht derzeit kein Haltverbot nach
§ 12 I Nr. 5 (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Somit können keine
straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen ergriffen werden. Zunächst muss der Eigentümer die Feuerwehrzufahrt
durch die Branddirektion amtlich kennzeichnen lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.08.2019, OM 4945