Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sossenheim: Blumenkübel an der Ecke Am Salusbach/Am Kunzengarten aufstellen, um Müllablagerungen zu verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich hat der Magistrat keine Einwände gegen Maßnahmen, die unerlaubte Müllablagerungen potenziell verhindern. Allerdings kann der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirats dahingehend nicht entsprechen, den Blumenkübel auch zu beschaffen und aufzustellen. Dies wäre gegebenenfalls vom Regionalrat zu leisten. In diesem Fall bittet der Magistrat darum, sich mit dem Baubezirk West des Amts für Straßenbau und Erschließung abzustimmen. Sollte ein Blumenkübel auf der Gehwegfläche abgestellt werden, muss gewährleistet werden, dass dieser den Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht versperrt. Falls es erforderlich sein sollte, muss der Blumenkübel kurzfristig entfernt werden können. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die bepflanzten Blumenkübel fach- und bedarfsgerecht gepflegt werden. Ergänzend möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass Altglascontainer bei der Leerung nicht genau platzierend zurückgestellt werden. Dadurch werden immer wieder Lücken für Müll entstehen, ein Blumenkübel wird Müllablagerungen also nicht gänzlich verhindern.