Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße
Stellungnahme des Magistrats
zu 1.: Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Da an der Kreuzung Marie-Curie-Straße / Zur Kalbacher Höhe kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, kann der Anregung bei Punkt 1 nicht entsprochen werden. zu 2.: Eine ansprechende Gestaltung mit einer dichten Bepflanzung führt zwar gegebenenfalls zu einer optischen Abschirmung und Unterbrechung des Sichtkontakts zur Lärmquelle. Diese führt jedoch in akustischer Hinsicht nicht zu einer nennenswerten oder wahrnehmbaren Reduzierung des Verkehrslärms. Als Schallschutzmaßnahme ist dies daher nicht geeignet. zu 3.: Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist stets mit hohen Kosten verbunden. Die Realisierung einer Lärmschutzwand steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel. Eine Lärmschutzwand sollte den größtmöglichen Schutz von Wohnungen gewährleisten. Hierzu wäre eine Errichtung auf der Kante des Erdwalls wohl die Vorzugsvariante, da durch die größere Gesamthöhe der Abschirmung die beste Lärmminderung erreicht würde. Der jeweilige lärmmindernde Nutzen von verschiedenen Positionierungen sollte gutachterlich geprüft werden.