Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
In der vorfahrtsberechtigten Rheinlandstraße zwischen Zelter Straße und Alt-Schwanheim ist Tempo 30 angeordnet. In diesem Bereich darf am Fahrbahnrand geparkt werden. Die einmündenden Straßen Zelterstraße, Silcherstraße und Wilhelm-Kobelt-Straße sind in beide Fahrtrichtungen nutzbar und jeweils mit den Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" beschildert. Die Einmündungen Hegarstraße, sowie die Straße Alt-Schwanheim sind von der Rheinlandstraße abzweigende Einbahnstraßen, die für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegeben sind. In der Hegarstraße ist eine Haltlinie (VZ 294 StVO) für den Radverkehr, die Einmündung Alt-Schwanheim ist ebenfalls mit VZ 205 StVO "Vorfahrt gewähren" beschildert. Somit hat sämtlicher Verkehr, der aus den genannten Straßen in die Rheinlandstraße einbiegt, dem Verkehr aus der Rheinlandstraße Vorfahrt zu gewähren. In § 8 Absatz 2 StVO heißt es: Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Für Fahrzeuge über 7,5 t ist gemäß § 12 Absatz 3a StVO das regelmäßige Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Allerdings ist dies kaum zu unterbinden, da die Regelmäßigkeit nachgewiesen werden muss, was eine Vielzahl von Kontrollen erfordert. Da diese Kontrollen außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig, die ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt. Vor diesem Hintergrund kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden.