Illegaler Abladeplatz von Sperr- und Elektromüll
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1973
Betreff: Illegaler
Abladeplatz von Sperr- und Elektromüll Der ABG FRAKFURT HOLDING (ABG) ist
der Platz an der Ecke Werftstraße/Rottweiler Platz als gerne genutzter
illegaler Abladeplatz bekannt. Der Platz steht daher auch unter besonderer
Beobachtung der für die Liegenschaft zuständigen Hausmeister der ABG.
Kleinere Abladungen werden von den Hausmeistern
umgehend entfernt, größere Abladungen werden umgehend, und zwar in der Regel an
die FES GmbH zur Abholung gemeldet. Danach ist aber auch die ABG von der Terminplanung
der FES GmbH abhängig. Leider verstreicht zwischen Meldung und Abholung durch
die FES GmbH aufgrund der FES-Terminvergabe oftmals viel Zeit. Darüber hinaus gibt es auch die Fälle, in denen
Anwohner einen Sperrmülltermin bei der FES GmbH angemeldet haben, ihren
Sperrmüll aber bereits mehrere Tage vor dem genannten Abholtermin auf die
Straße stellen.
Wenn dann eine solche Abladung
durch Mitarbeiter der ABG nochmals an die FES GmbH gemeldet wird, wird in der
Regel auch kein vorzeitigerer Termin eingeräumt und der Müll steht bis zum
ursprünglich vorgesehenen Abholtermin an der Straße. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1794