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Illegaler Abladeplatz von Sperr- und Elektromüll

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1973 Betreff: Illegaler Abladeplatz von Sperr- und Elektromüll Der ABG FRAKFURT HOLDING (ABG) ist der Platz an der Ecke Werftstraße/Rottweiler Platz als gerne genutzter illegaler Abladeplatz bekannt. Der Platz steht daher auch unter besonderer Beobachtung der für die Liegenschaft zuständigen Hausmeister der ABG. Kleinere Abladungen werden von den Hausmeistern umgehend entfernt, größere Abladungen werden umgehend, und zwar in der Regel an die FES GmbH zur Abholung gemeldet. Danach ist aber auch die ABG von der Terminplanung der FES GmbH abhängig. Leider verstreicht zwischen Meldung und Abholung durch die FES GmbH aufgrund der FES-Terminvergabe oftmals viel Zeit. Darüber hinaus gibt es auch die Fälle, in denen Anwohner einen Sperrmülltermin bei der FES GmbH angemeldet haben, ihren Sperrmüll aber bereits mehrere Tage vor dem genannten Abholtermin auf die Straße stellen. Wenn dann eine solche Abladung durch Mitarbeiter der ABG nochmals an die FES GmbH gemeldet wird, wird in der Regel auch kein vorzeitigerer Termin eingeräumt und der Müll steht bis zum ursprünglich vorgesehenen Abholtermin an der Straße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1794

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