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Bespielbare Straße Auf der Kuhr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu diesem Thema hatte bereits der Bürgerverein Berkersheim im Jahr 2019 einen Vorschlag gemacht. Dieser wurde mit Schreiben vom 17. Januar 2020 abschlägig beantwortet. "Die Straße "Auf der Kuhr" in eine Spielstraße umzuwandeln lehne ich ab. Der Beginn einer Spielstraße wird durch das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (VZ 250 StVO) angezeigt. Sie ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt, also auch für die Anwohner. In Kombination mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-10 StVO, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind, wird daraus eine Spielstraße. Dies kann nicht im Sinn der Anwohner sein. Es ist eher davon auszugehen, dass der Bürgerverein hier die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs begehrt (blau-weisses VZ 325 StVO). Merkmal eines Verkehrsberuhigten Bereichs ist, dass die Straße eine Aufenthaltsfunktion aufweist. Dies bedeutet, die Straße muss so angelegt sein, dass der typische Charakter von Fahrbahn und Gehweg nicht erkennbar ist. Gehweg und Fahrbahn sind vom Niveau her gleich. Dies trifft aber auf die Straße "Auf der Kuhr" nicht zu. Hier gibt es eine klare Trennung von Gehweg und Fahrbahn. Deshalb lehne ich diesen Vorschlag ab. Daran hat sich bis heute weder rechtlich noch sachlich etwas geändert. Deswegen lässt sich der Anregung nicht entsprechen. Im Übrigen unterscheidet sich eine bespielbare Straße von einer Spielstraße dahingegen, dass keine vollständige bauliche Umgestaltung erfolgt, sondern im Gehwegbereich Elemente für die bessere Nutzung durch Kinder eingebaut werden. Wenn der Ortsbeirat die Straße Auf der Kuhr als wichtige Wegeverbindung für Kinder sieht und eine Aufnahme in den Pool für ein Pilotprojekt wünscht, wird daher um entsprechende Rückmeldung gebeten.

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