Verlängerung des Schutzstreifens auf der Wittelsbacherallee
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1971
Betreff: Verlängerung des Schutzstreifens auf der Wittelsbacherallee Im Rahmen der Beschlussfassung zum Radentscheid sind kurzfristig sieben sogenannte "provisorische bestandsnahe Markierungslösungen" vorgesehen. Die darin formulierten Anforderungen schließen neben der Markierung auch eine bauliche Trennung zum Kraftfahrzeugverkehr ein. Der Magistrat verspricht sich aus diesem Planungsprozess wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße Planungsstandards. Da die Wittelsbacherallee der angesprochenen Kategorie entspricht, werden diese Erkenntnisse im Nachgang auch an dieser Stelle Berücksichtigung finden können. Zwischenzeitlich wird die Anregung in das städtische Baukoordinierungssystem aufgenommen.