Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST
196
Betreff: Sportanlage
Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Die Sportanlage Birsteiner Straße
verfügt über je ein Rasen-, Tennen- und Kunstrasenspielfeld. Der Rasenplatz
wird von einer 400 m Tennenlaufbahn umgeben. Im September 2012 wurde das neue
Umkleide- und Funktionsgebäude eingeweiht (Bausumme gemäß Bau- und
Finanzierungsvorlage: 1,9 Mio. € netto). Das 2006 gebaute Kunstrasenspielfeld steht in der
Betreuung des Hockey-Clubs Schwarz-Orange 1922 e.V. Die anderen Spielfelder
sowie die Laufbahn werden von der Sportvereinigung Fechenheim 03 e.V. Frankfurt
am Main betreut. Die beiden Betreuungsverträge wurden zum 01.08.1998
abgeschlossen.
Weitere Nutzer der Sportanlage
Birsteiner Straße sind die umliegenden Schulen (Schulsport und
Bundesjugendspiele) sowie der JUZ Fechenheim. Die Mädchenmannschaften der
Eintracht Frankfurt e.V. belegen die Sportanlage derzeit nicht. Aktuell nehmen 15 Mannschaften der Vereine
Sportvereinigung Fechenheim 03 e.V. und JUZ Fechenheim am Spielbetrieb teil.
Ihnen steht der Hockey-Kunstrasenplatz nach Absprache mit dem Hockey-Club
Schwarz-Orange e.V. in Ausnahmefällen zur Verfügung. Der Wunsch der beiden Fußballvereine nach einem
weiteren Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Birsteiner Straße ist dem Sportamt
bekannt. Eine Aussage zu einem möglichen Zeitpunkt der Umwandlung des Tennen-
in einen Kunstrasenplatz kann derzeit nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
06.10.2014, EA 4