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Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 196 Betreff: Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Die Sportanlage Birsteiner Straße verfügt über je ein Rasen-, Tennen- und Kunstrasenspielfeld. Der Rasenplatz wird von einer 400 m Tennenlaufbahn umgeben. Im September 2012 wurde das neue Umkleide- und Funktionsgebäude eingeweiht (Bausumme gemäß Bau- und Finanzierungsvorlage: 1,9 Mio. € netto). Das 2006 gebaute Kunstrasenspielfeld steht in der Betreuung des Hockey-Clubs Schwarz-Orange 1922 e.V. Die anderen Spielfelder sowie die Laufbahn werden von der Sportvereinigung Fechenheim 03 e.V. Frankfurt am Main betreut. Die beiden Betreuungsverträge wurden zum 01.08.1998 abgeschlossen. Weitere Nutzer der Sportanlage Birsteiner Straße sind die umliegenden Schulen (Schulsport und Bundesjugendspiele) sowie der JUZ Fechenheim. Die Mädchenmannschaften der Eintracht Frankfurt e.V. belegen die Sportanlage derzeit nicht. Aktuell nehmen 15 Mannschaften der Vereine Sportvereinigung Fechenheim 03 e.V. und JUZ Fechenheim am Spielbetrieb teil. Ihnen steht der Hockey-Kunstrasenplatz nach Absprache mit dem Hockey-Club Schwarz-Orange e.V. in Ausnahmefällen zur Verfügung. Der Wunsch der beiden Fußballvereine nach einem weiteren Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Birsteiner Straße ist dem Sportamt bekannt. Eine Aussage zu einem möglichen Zeitpunkt der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz kann derzeit nicht getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 06.10.2014, EA 4