Tempolimit auf der Straße Berkersheimer Weg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat zitiert auszugsweise seine Stellungnahme vom 6. August 2018, ST 1407: "Der Berkersheimer Weg war zwar bis zur Ausbesserung der Fahrbahndecke im vergangenen Sommer mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Tempo 30) beschildert. Dies war dem Umstand geschuldet, dass die Fahrbahn sich in einem schlechten Zustand befand, der diese Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig machte. Nach Ende der Baumaßnahmen wurden die Schilder folgerichtig nicht mehr aufgestellt. Dies gilt nicht für den Streckenabschnitt 150 Meter vor und nach der Albert-Schweitzer-Schule. Dort gilt weiterhin Tempo 30." Zudem hat der Berkersheimer Weg auch überregionale Bedeutung als Verbindung zwischen Eschersheim, der Homburger Landstraße und den Stadtteilen nördlich des Frankfurter Berges. Die Voraussetzungen haben sich gegenüber 2018 nicht verändert. Die Straße ist in Zustand und Ausbau weiterhin ausreichend, um Tempo 50 km/h beizubehalten. Die Zuwegung zu der Schule ist teilweise mit Drängelgittern versehen. Das Tempo ist vor der Schule auf 30 km/h verringert. Eine Fußgängerampel befindet sich unmittelbar vor der Schule. Der gesetzliche Auftrag, Kindern einen besonderen Schutz zukommen zu lassen, ist erfüllt. Tempo 30 auf dem gesamten Berkersheimer Weg lässt sich deshalb nicht umsetzen.