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Einführung von Bewohnerparken in der Heinrich-Hoffmann-Straße und Marienburgstraße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in seinem Bericht B 299/2019 dargelegt, dass zunächst eine Änderung beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden soll: "In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen." ... "In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingeführt werden konnten. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss." Dabei ist zu beachten, dass gemäß der StVO ein Bewohnerparkgebiet ein in sich geschlossenes Gebiet mit einem Durchmesser von max. 1.000 m ist und somit die Umsetzung in einzelnen Straßen nicht zulässig ist. Erst nach der Umsetzung der beiden Stufen kann der Magistrat entscheiden, ob und wenn ja, in welchen Gebieten darüber hinaus noch das Bewohnerparken eingeführt werden soll.

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