Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Örtlichkeit (Platanenstraße/Ecke Lärchenstraße) überprüft und festgestellt, dass sich die gegebenen Sichtbedingungen in beide Richtungen nicht von einer Vielzahl anderer Einmündungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist Verkehrsteilnehmenden zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 10 StVO) in den Querverkehr einzureihen. Der Anregung, zwei Verkehrsspiegel anzubringen, kann der Magistrat daher nicht entsprechen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so dürfen sich Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis sie die Übersicht haben. Dabei gilt der Grundsatz (StVO § 1), sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.