Verlegung der Sitzbank in der Töngesgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Bank kann durch das Fachamt verlegt werden. Ein neuer Standort ist durch den Flächeneigentümer vorzuschlagen und hinsichtlich vorhandener Leitungen sowie bestehender Sondernutzungsverträge zu prüfen. Das Fachamt stellt die Sitzbank nach Mitteilung wieder auf.