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Verlegung der Sitzbank in der Töngesgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Bank kann durch das Fachamt verlegt werden. Ein neuer Standort ist durch den Flächeneigentümer vorzuschlagen und hinsichtlich vorhandener Leitungen sowie bestehender Sondernutzungsverträge zu prüfen. Das Fachamt stellt die Sitzbank nach Mitteilung wieder auf.

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