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Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach Auffassung des Magistrats ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesautobahnen im Stadtgebiet auf 100/80 km/h (tags/nachts) zu begrenzen eine sinnvolle Maßnahme im Sinne des Lärmschutzes. Diese Maßnahme ist kostengünstig und senkt das Lärmniveau erheblich. Verhindert werden hiermit auch die besonders störenden extrem schnell fahrenden Kraftfahrzeuge, die in verkehrsarmen Zeiten zu erheblichen Belästigungen führen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit würde eine spürbare Entlastung der Anwohner:innen von Autobahnen bedeuten. Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2375 aus 2012 hat der Magistrat in der Vergangenheit mehrfach Geschwindigkeitsreduzierung auf Autobahnen im Stadtgebiet beim Land Hessen gefordert. Diese wurden bisher abgelehnt. Ob die Autobahngesellschaft die bisher restriktive Haltung fortführt ist aktuell nicht absehbar.

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