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Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des Eschbachs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie in der Anregung richtig festgestellt, geht die Bebauung in den Ortslagen von Nieder-Eschbach und Harheim zum Teil bis an die Gewässeroberkante des Eschbachs heran. Hinzu kommt, dass viele Häuser entlang des Eschbachs im gesetzlich festgestellten Hochwasserüberschwemmungsgebiet liegen. Um ihrer Funktion gerecht zu werden, müssen die Überschwemmungsgebiete von Bebauung freigehalten werden. Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern sind im allgemeinen kein Schutz gegen Hochwasser. Durch Renaturierungen sollen aus eingezwängten bzw. begradigten und künstlich veränderten Bachbetten wieder lebendige Gewässer mit vielfältigen ökologischen Funktionen werden. In den Ortslagen von Nieder-Eschbach und Harheim ist eine Renaturierung im engeren Sinn nicht möglich, da die hierfür erforderlichen Flächen nicht mehr zur Verfügung stehen. Grundsätzlich brauchen Gewässer Raum. Sie sind dynamische Lebensräume, die abtragen und ablagern, ihren Lauf verändern, Ufer und Auen überschwemmen. Ideal ist, wenn sich durch Renaturierung die eigendynamische Entwicklung mit diesen natürlichen Prozessen wieder initiieren lässt. Am Eschbach fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Flächen. Nur wenige Flächen entlang des Eschbachs, auch außerhalb der Ortslage, befinden sich im städtischen Besitz. Theoretisch könnte durch Schaffung von Retentionsräumen, also seitlich des Gewässers gelegene Flächen, auf denen sich bei Hochwasser der Eschbach ausbreiten kann, die Hochwassersicherheit erhöht werden. Am Eschbach befinden sich große Flächen bereits im festgestellten Überschwemmungsgebiet. Um weiteren Retentionsraum für eine wirkungsvolle Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Ortslagen zu erhalten, müssten, wie seinerzeit am Berkersheimer Bogen erfolgt, große Flächen tiefer gelegt werden. Der dazu erforderliche Aushub stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar und würde die derzeitige Bodennutzung stark einschränken. Alternativ müsste ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem künstlichen Absperrbauwerk in Form eines Damms errichtet werden. Beide Maßnahmen sind aus Sicht des Magistrats derzeit aufgrund der Eingriffe in die Landschaft und deren Nutzung, den Eigentumsverhältnissen und den hohen Kosten nicht realisierbar. Der Magistrat wird aber alle Möglichkeiten zur Flächensicherung ausschöpfen. Mit Beschluss vom 04.03.2021 § 7284 (M 154) haben die Stadtverordneten der Erweiterung des Grüngürtels zugestimmt. Die Erweiterung umfasst nun auch den Eschbach zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim. Das gesamte Gelände ist nun durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" gesichert. Das Gelände befindet sich außerdem in der Landschaftsschutzzone I bzw. II. Dem Schutzzweck II dient insbesondere die Freihaltung der Bachaue von Aufwuchs und Bebauung. Weiterhin wird nach Möglichkeit versucht, zusammenhängende Flächen durch die Stadt Frankfurt am Main zu erwerben, um dort Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen, die in ihrer Summe einen Beitrag zur Verbesserung des Hochwasserschutzes leisten können. Mit der Aufnahme des Eschbaches in das Programm "100 wilde Bäche" bietet das Land Hessen den Kommunen eine Unterstützung bei Gewässerrenaturierungen. Hierzu wird dem Magistrat die Hessischen Landesgesellschaft mbH als Dienstleister an die Seite gestellt, die sich auch u.a. um das Flächenmanagement kümmert.