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Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1955 Betreff: Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern Zu 1.: Die Sichtbedingungen unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet. Den Verkehrsteilnehmenden ist zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 10 StVO in den Querverkehr einzureihen. Die Höchstgeschwindigkeit ist im thematisierten Straßenverlauf auf 30 km/h begrenzt. Darüber hinaus befindet sich am rechten Zufahrtsbereich (An den Mühlwegen) ein Dialogdisplay, das Fahrzeugführende auf tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten aufmerksam macht. Hierdurch wird erfahrungsgemäß die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überwiegend eingehalten. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Zu 2.: Die Piktogramme "Kinder" (Verkehrszeichen (VZ) 136 StVO) wurden am 3. Juli 2018 auf die Fahrbahn aufgebracht. Gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO sind VZ einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird, nicht anzuordnen. Die VZ "Verkehrsberuhigter Bereich" sind gut einsehbar angebracht, daher ist eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung dieser VZ nicht erforderlich und wird nicht aufgebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3179