Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST
1955
Betreff: Verkehrssituation
in der Straße An den Mühlwegen verändern Zu 1.: Die Sichtbedingungen unterscheiden sich nicht von
einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet. Den Verkehrsteilnehmenden ist
zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen
Sorgfaltspflicht gemäß § 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 10 StVO in den
Querverkehr einzureihen. Die Höchstgeschwindigkeit ist im thematisierten
Straßenverlauf auf 30 km/h begrenzt. Darüber hinaus befindet sich am
rechten Zufahrtsbereich (An den Mühlwegen) ein Dialogdisplay, das
Fahrzeugführende auf tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten aufmerksam
macht. Hierdurch wird erfahrungsgemäß die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h überwiegend eingehalten. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Zu 2.: Die Piktogramme "Kinder" (Verkehrszeichen (VZ) 136
StVO) wurden am 3. Juli 2018 auf die Fahrbahn aufgebracht. Gemäß der Verwaltungsvorschrift
(VwV) zur StVO sind VZ einschließlich Markierungen, deren rechtliche
Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes Verkehrszeichen erreicht wird,
nicht anzuordnen. Die VZ "Verkehrsberuhigter Bereich" sind gut einsehbar
angebracht, daher ist eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung dieser VZ nicht
erforderlich und wird nicht aufgebracht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.05.2018, OM 3179