Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat - auf der Basis des 2021 geschlossenen Koalitionsvertrags - seine Anstrengungen verstärkt und zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um das Rückbauprogramm von Gasleuchten beschleunigt voranzutreiben. Die Reihenfolge dieses Rückbaus im ganzen Stadtgebiet orientiert sich vorrangig an dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfungen der Masten. Eine Priorisierung einzelner Straßen oder Ortsbezirke gibt es dabei nicht. Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten kann es vorkommen, dass einige der Gasleuchten zu Störungen neigen und sich dadurch die Beleuchtungsstärken reduzieren. Der Magistrat hat daher die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) beauftragt, die Beleuchtungssituation in den genannten Straßen zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der Magistrat weist generell darauf hin, dass etwaige Störungen direkt an die SRM gemeldet werden können. Dazu stehen eine Meldeplattform unter folgendem Link: https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html sowie eine telefonische Störungsannahme unter der Nummer 069 213 - 88110 rund um die Uhr zur Verfügung. Gemeldete Störungen werden in der Regel innerhalb von zwei Tagen behoben. Zu
- In Hessen gibt es keine allgemeine Pflicht zur Beleuchtung von Wegen und Straßen. Daher wurde sich bei der Errichtung der Beleuchtungsanlage am Katharinenkreisel an der zum Errichtungszeitraum gültigen Norm orientiert. Die Beleuchtungsanlage wird im betriebsbereiten Zustand unterhalten, die Wegeverbindungen können bei gegenseitiger Rücksichtnahme genutzt werden. Eine nachträgliche Montage einer Beleuchtungsanlage an der Verbindungsbrücke über der Theodor-Heuss-Allee ist nicht möglich. Die Wegeverbindung profitiert hier von den umgebenen Beleuchtungsanlagen. Diese Lichtpunkte liegen höher und beleuchten die Wegeverbindung indirekt. Damit wird auch ein Effekt im Sinne der Nachhaltigkeit erzielt. In der Ginnheimer Straße verbleiben die vorhandenen Gasleuchten auf Grundlage der durchgeführten Standsicherheitsprüfung bis auf Weiteres. Die Gasbeleuchtung in der Markgrafenstraße wird voraussichtlich 2026 gegen energiesparende LED-Beleuchtung ausgetauscht. Diese ist in der Leistungsaufnahme und im Energieverbrauch so ausgelegt, dass keine adaptive Steuerung benötigt wird. Da zum Schutz von Flora und Fauna erhebliche Schutzmaßnahmen mit entsprechenden Kosten getroffen werden müssen, kann im Parrotweg eine Beleuchtungsanlage nicht wirtschaftlich errichtet und unterhalten werden. Der Bereich wird durch die parallel verlaufende Straße Am Römerhof beleuchtet. Zu
- Ein genaues Datum des kompletten Rückbaus aller Gasleuchten im Ortsbezirk 2 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden. Der Rückbau hängt von den jeweiligen Ergebnissen der eingangs erläuterten Standsicherheitsprüfung ab. Zu
- Viele Leuchten im Ortsbezirk 2 werden derzeit bereits direkt nach dem Einschalten mit 50 Prozent der Leistung betrieben. Die Umrüstung auf LED-Technik erfolgt im Zuge des Gasrückbaus. Die Leuchten mit Sensoren zu versehen wäre im Verhältnis zur Nutzung wenig sinnvoll und steht aufgrund der starken Frequentierung nicht im Verhältnis zum Investitionsaufwand. Zu
- Eine bundesweit rechtsverbindliche Klärung der Frage, wann Lichtimmissionen als schädliche Umwelteinwirkung gelten, existiert nicht. Hier greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz.