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Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die angesprochenen Schulwegtermine finden Ihre Grundlage im Schulgesetz, welches die Schulgemeinde in die Pflicht nimmt, regelmäßig Begehungstermine durchzuführen. Daher werden die Schulwegtermine vom Stadtschulamt organisiert. Eine solche Ermächtigungsgrundlage für eine regelmäßige wiederkehrende Begehung mit Senioren und Seniorinnen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Der Magistrat wird daher einen einmaligen Ortstermin organisieren. Sollte der Wunsch bestehen, dass neben dem Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung weitere Personen teilnehmen, so wird um entsprechende Mitteilung gebeten.