Straßenerneuerung ohne Beteiligung des Ortsbeirates
Stellungnahme des Magistrats
Für die Erschließung der Neubauten im Brandenburger Weg war es erforderlich, den Gehweg auf der gesamten Länge aufzubrechen und wiederherzustellen. Der Magistrat wollte in diesem konkreten Fall Synergieeffekte nutzen und in Abstimmung mit dem Versorger den Gehweg nach Vorschrift herstellen lassen. Dafür gab es keine Planung im Vorfeld, vielmehr sollte die günstige Gelegenheit ergriffen werden, einen solchen Bereich mit vergleichsweise geringem Aufwand herstellen zu können. Grundsätzlich ist der Magistrat selbstredend bestrebt, den Ortsbeirat auf dem aktuellen Stand zu halten und zeitnah über geplante Maßnahmen zu informieren. Dies geschieht spätestens durch Einbinden bei der Vorlage der Vorplanungsvorlage an die städtischen Gremien. Ferner informiert der Magistrat den Ortsbeirat gerne auch mittels Präsentationen im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen vor dem Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage über konkrete Maßnahmen. Bau- und Finanzierungsvorlagen werden dem Ortsbeirat ebenfalls vorgelegt. Zu jedem Zeitpunkt hat der Ortsbeirat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Anregungen vorzutragen.