Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
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Betreff: Verbotenes Fahren
von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die
Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße In der Hedderichstraße ist der
Einfahrtsbereich der Straßenbahnschienen am Diesterwegplatz in Fahrtrichtung
Osten mittels Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ("Verbot
für Fahrzeuge aller Art") und dem Zusatzzeichen VZ 1026-32 StVO ("Linienverkehr
frei") beidseitig beschildert. Zudem wurde durch die Markierung
(Fahrbahnrandmarkierung und Sperrfläche beziehungsweise Grenzmarkierung) sowie
das Versetzen eines Hinweisschildes die Verkehrsführung in diesem Bereich
bereits deutlich hervorgehoben. Im Gleisbereich wurde zusätzlich ein klappbarer
Absperrpfosten installiert. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind
nicht möglich. Bauliche Maßnahmen sind ebenfalls im Moment nicht realisierbar.
Gegebenenfalls können im Rahmen der anstehenden Planung zur Umgestaltung des
gesamten Haltestellenbereichs sowie auch der grundsätzlichen Überlegungen zur
Umgestaltung des Diesterwegplatzes entsprechende Änderungen eingeplant
werden. Im weiteren Bereich ist die
Hedderichstraße Ecke Bruchstraße in Fahrtrichtung Darmstädter Landstraße
mittels VZ 250 StVO ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") und den Zusatzzeichen VZ
1026-32 StVO ("Linienverkehr frei") und VZ 1022-10 ("Radfahrer frei")
beidseitig beschildert. Zudem ist eine Busspur markiert. Die Beschilderung und
Markierung wird als ausreichend angesehen. Bei der Planung der Umgestaltung der Hedderichstraße
im Bereich des ehemaligen Straßenbahndepots wird geprüft, ob in der
Hedderichstraße / Ecke Bruchstraße in dem Bereich zwischen der Busspur und der
Fahrspur eine Verkehrsinsel eingebaut werden kann. Den breiten
Fahrbahnquerschnitt optisch einzuengen, kann zu einer höheren Akzeptanz des
Durchfahrtsverbotes für Kraftfahrzeuge beitragen. Der Umbau der Hedderichtraße
ist für voraussichtlich 2023 geplant. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903