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Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße In der Hedderichstraße ist der Einfahrtsbereich der Straßenbahnschienen am Diesterwegplatz in Fahrtrichtung Osten mittels Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") und dem Zusatzzeichen VZ 1026-32 StVO ("Linienverkehr frei") beidseitig beschildert. Zudem wurde durch die Markierung (Fahrbahnrandmarkierung und Sperrfläche beziehungsweise Grenzmarkierung) sowie das Versetzen eines Hinweisschildes die Verkehrsführung in diesem Bereich bereits deutlich hervorgehoben. Im Gleisbereich wurde zusätzlich ein klappbarer Absperrpfosten installiert. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht möglich. Bauliche Maßnahmen sind ebenfalls im Moment nicht realisierbar. Gegebenenfalls können im Rahmen der anstehenden Planung zur Umgestaltung des gesamten Haltestellenbereichs sowie auch der grundsätzlichen Überlegungen zur Umgestaltung des Diesterwegplatzes entsprechende Änderungen eingeplant werden. Im weiteren Bereich ist die Hedderichstraße Ecke Bruchstraße in Fahrtrichtung Darmstädter Landstraße mittels VZ 250 StVO ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") und den Zusatzzeichen VZ 1026-32 StVO ("Linienverkehr frei") und VZ 1022-10 ("Radfahrer frei") beidseitig beschildert. Zudem ist eine Busspur markiert. Die Beschilderung und Markierung wird als ausreichend angesehen. Bei der Planung der Umgestaltung der Hedderichstraße im Bereich des ehemaligen Straßenbahndepots wird geprüft, ob in der Hedderichstraße / Ecke Bruchstraße in dem Bereich zwischen der Busspur und der Fahrspur eine Verkehrsinsel eingebaut werden kann. Den breiten Fahrbahnquerschnitt optisch einzuengen, kann zu einer höheren Akzeptanz des Durchfahrtsverbotes für Kraftfahrzeuge beitragen. Der Umbau der Hedderichtraße ist für voraussichtlich 2023 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903