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Weitere öffentliche Toiletten für den Grüneburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bereits in der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1687 wurde dargestellt, dass aufgrund der fehlenden Infrastruktur, den erforderlichen Eingriffen in den denkmalgeschützten Park sowie der deutlich geringeren Nutzung durch Besuchende, die Entscheidung zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Norden des Grüneburgparks unklar erscheint. Sowohl im Süden als auch im Zentrum des Parks ist die Nutzung öffentlicher Toiletten möglich. In der vorangegangenen Stellungnahme des Magistrats ST 432 vom 18.02.2022 wurde des Weiteren dargelegt, dass für die Erarbeitung des gesamtstädtischen Toilettenkonzeptes seitens des Magistrats das Amt für Bau und Immobilien zuständig ist und sich dieses im Geschäftsgang befindet. Innerhalb der Weiterentwicklung dieses Konzeptes kann der Magistrat auf die Anforderung der Aufstellung weiterer öffentlicher Toiletten eingehen und diese prüfen.