Ertüchtigung des Bolzplatzes im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Bolzplatz befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone 2. Eine qualitätssteigernde Belagsänderung, z.B. mit einem kunststoffbeschichteten Allwetterbelag zur Verbesserung der sportfunktionellen Eigenschaften, ist aus landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Des Weiteren wären Beschädigungen des Oberbelages durch Veranstaltungen nicht zu vermeiden. Es wird deshalb vorgeschlagen, den wassergebundenen Platzaufbau zu erneuern und dabei auch das Wasseraufnahmevermögen zu verbessern. Das Fachamt kann allerdings, aufgrund von knappen personellen Kapazitäten, erst im Laufe des Frühjahrs 2025 mit den Planungen beginnen. Der Ortsbeirat wird dann über den Planungsstand informiert.