Verkehrsplanung Neubaugebiet "Am Römerhof"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST
1939
Betreff: Verkehrsplanung
Neubaugebiet "Am Römerhof" Zu 1.: Die Inbetriebnahme der Linie U5 wird sich,
insbesondere wegen der besonderen Anforderungen bei der Kampfmittelräumung,
deutlich verschieben. Mit dem Betriebsstart ist jetzt im Laufe des Jahres 2024
zu rechnen. Zu 2.: Im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet "Am
Römerhof" wird die Verlängerung der Stadtbahn und Einrichtung von Haltestellen
im Bereich des Kreisels Schmidtstraße sowie in der Nähe des geplanten
Schulstandorts im Kurvenbereich der Straße Am Römerhof geprüft. Als weitere Netzergänzung in Richtung Westen wurde
mit dem Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (GVP 2005) eine
Verlängerung der Stadtbahn aus dem Europaviertel in Richtung Nied/Höchst als
langfristige Option beschlossen. Untersuchungen haben gezeigt, dass auf dieser
Relation eine hohe Nachfrage nach einer solchen Direktverbindung zwischen der
Innenstadt und Höchst besteht. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung für einen
zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehr wird diese Option weiter
aufrechterhalten und durch die Planungen der Stadtbahnverlängerung zur
Erschließung des Gebietes "Am Römerhof" nicht verbaut. Zur Umsetzung der westlichen Stadtbahnverlängerung
in Richtung Nied/Höchst ist eine Querung der Trasse der Regionalbahn RB 15,
sowie der Autobahn A 5 unter Nutzung der vorhandenen Brückenbauwerke notwendig.
Dazu ist es erforderlich die Stadtbahn auf das entsprechende Geländeniveau zu
bringen und mit den vorhandenen Trassen zu verknüpfen. Zu 3.: Die Regionalbahn RB 15 (Taunusbahn) bedient den
Teilabschnitt zwischen Bad Homburg und dem Frankfurter Hauptbahnhof nur von
Montag bis Freitag und nur während der Hauptverkehrszeit. Daher kann sie in
keinem Fall maßgeblich zur Erschließung des neuen Wohngebietes beitragen.
Vor dem Hintergrund des Fahrtenangebotes und mit
Blick auf die "konkurrierende" Erschließung durch die
Stadtbahn ist von einem unzureichenden Fahrgastpotenzial für einen solchen Halt
auszugehen. Von daher gibt es derzeit keine Überlegungen zur Einrichtung einer
zusätzlichen Station der Taunusbahn. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2018, OM 3332