Sichere Querungsmöglichkeit in der Straße Mittlerer Hasenpfad
Stellungnahme des Magistrats
Das Ergebnis der Verkehrszählung liegt vor. In der Spitzenstunde (10:45 Uhr bis 11:45 Uhr) des Fußgänger-Querverkehrs treffen sieben Fußgänger:innen auf 44 Kraftfahrzeuge. Die Verkehrsstärken liegen damit in der untersten Kategorie der verkehrlichen Voraussetzungen (vergleiche Punkt 2.3 Absatz 2 Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) 0 bis 50 Fußgänger:innen/h, 0-200 Kraftfahrzeuge/h). Die verkehrlichen Voraussetzungen zur Anordnung eines Fußgängerüberwegs sind damit nicht gegeben. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist daher nicht möglich. Da die Verkehrsstärken nicht einmal ein Viertel der erforderlichen Verkehrsstärken zur Erfüllung der nächsthöheren Kategorie erfüllen und der gegenständliche Bereich in einer Tempo 30-Zone liegt, sieht der Magistrat zudem keine Voraussetzungen zur Errichtung einer baulichen Querungshilfe (vergleiche Pkt. 2.3 Absatz 4 R-FGÜ 2001). Der Anregung kann aus vorgenannten Gründen nicht entsprochen werden.